Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wichtige Informationen für Ihre Website
Neue gesetzliche Regelungen stellen Unternehmen oft vor unerwartete Herausforderungen, besonders wenn sie tiefgreifende Anpassungen bestehender Strukturen erfordern. Ein Beispiel hierfür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und genau diese Art von Veränderungen steht auch mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bevor.
Die neue Verordnung wird ab Mitte 2025 gültig sein und betrifft fast alle Betreiber von kommerziellen Websites. Da bei Nichtbeachtung mögliche Strafzahlungen drohen, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen dieses Gesetzes auseinanderzusetzen.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über das BFSG und die Auswirkungen auf Websites. Wir haben das Gesetz intensiv analysiert, notwendige Schulungen durchgeführt und aufgezeigt, was genau für Betreiber von Websites relevant ist, welche Änderungen erforderlich sein könnten und welche Chancen sich durch die Umsetzung bieten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine rechtlich verbindliche Beratung erhalten Sie nur von qualifizierten Rechtsanwältinnen und -anwälten. Dieser Beitrag soll Ihnen lediglich als Orientierung dienen und dazu anregen, sich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachstellen.
Inhaltsübersicht
- Schnellübersicht: Wichtige Punkte im Überblick
- Was ist das BFSG genau?
- Wer ist vom BFSG betroffen?
- Welche Auswirkungen hat das BFSG auf Ihre Website?
- Was Sie jetzt an Ihrer Website überprüfen und anpassen sollten
- Möglichkeiten zur Prüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website
- Schlussbetrachtung zum BFSG
Schnellübersicht: Wichtige Punkte des BFSG und seine Bedeutung für Websites
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das 2025 in Kraft tritt und Website-Betreiber betrifft:
- Was ist das BFSG?: Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Es betrifft nicht nur Websites, sondern auch Apps, Telekommunikationsdienste und Produkte wie Automaten oder E-Book-Reader. Erstmals wird die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet.
- Betroffene Websites: Alle kommerziellen Websites und Onlineshops müssen sich an die neuen Vorschriften halten, mit Ausnahme von Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Das Gesetz gilt außerdem nur für Websites, die auf Endverbraucher (B2C) abzielen, nicht für B2B-Angebote.
- Anforderungen an Websites: Betreiber müssen ihre Websites an den neuen Barrierefreiheitsstandards ausrichten, was sowohl technische Anpassungen als auch Änderungen im Design und Content umfassen kann.
- Überprüfung der Barrierefreiheit: Es gibt Tools wie Google Lighthouse, die bei der Überprüfung helfen können. Es wird jedoch empfohlen, sich eingehend mit den Anforderungen des Gesetzes auseinanderzusetzen und gegebenenfalls externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Fazit: Das BFSG sollte nicht nur als Pflicht angesehen werden, sondern als Gelegenheit, den Zugang zu den eigenen Produkten und Dienstleistungen zu erweitern.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist eine neue rechtliche Regelung, die die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen sicherstellen soll. Es betrifft nicht nur digitale Angebote, sondern auch physische Produkte wie Fahrkartenautomaten oder E-Book-Reader.
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Viele Unternehmen werden aufgrund dieses Gesetzes Anpassungen vornehmen müssen. Dabei handelt es sich nicht um freiwillige Empfehlungen, sondern um verbindliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
Welche Websites sind vom BFSG betroffen?
Sobald Sie auf Ihrer Website kommerzielle Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Sie relevant. Es gilt somit grundsätzlich für alle Unternehmenswebsites und Onlineshops.
Ein wichtiger Punkt ist, dass sich das Gesetz ausschließlich auf den Verbraucherschutz konzentriert, was bedeutet, dass es nur Websites betrifft, die auf Endkunden (B2C) abzielen. Das B2B-Geschäft bleibt davon unberührt.
Falls Ihre Website ausschließlich auf Geschäftskunden ausgerichtet ist und keinerlei Endverbraucher anspricht, müssen Sie das BFSG rechtlich gesehen nicht umsetzen – vorausgesetzt, Sie machen diese Ausrichtung auf Ihrer Seite deutlich und verhindern, dass Endverbraucher darauf zugreifen können.
Ausnahmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Regelung soll vor allem kleinere Unternehmen vor zu hohen Kosten schützen.
Was bedeutet das BFSG für Ihre Website?
Die meisten Unternehmen müssen ihre Websites an die neuen Vorgaben anpassen. Diese Anpassungen erfordern Zeit und Engagement, aber sie bieten auch eine Chance, Ihre Website zugänglicher zu gestalten.
Es ist wichtig, das BFSG nicht als bloße Pflicht zu sehen. Stattdessen kann es als eine Möglichkeit betrachtet werden, die Reichweite Ihrer Website zu erhöhen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamts waren 2024 in Deutschland etwa 7,9 Millionen Menschen schwerbehindert, was 10 % der Bevölkerung entspricht. Zwar benötigen nicht alle diese Personen barrierefreie Websites, aber selbst wenn man diese Gruppe ausklammert, gibt es eine signifikante Zahl von Menschen, die ohne barrierefreie Gestaltung nicht erreicht werden.
Barrierefreiheit ist also nicht nur eine moralische Verantwortung, sondern kann auch einen wirtschaftlichen Vorteil bringen, indem Sie den Zugang zu Ihren Angeboten für eine größere Zielgruppe ermöglichen.
Was Sie an Ihrer Website überprüfen und anpassen sollten
Im Rahmen des BFSG gibt es zahlreiche technische, designtechnische und inhaltliche Anforderungen. Hier ein Überblick über einige der wichtigsten Punkte, die Sie überprüfen sollten:
Technische Anforderungen:
- Richtig strukturierte Überschriften (H1–Hx)
- Klar benannte Formularfelder
- Die Möglichkeit, die Website um 400 % zu vergrößern
- Anpassbare Textabstände
- Steuerbarkeit von Toninhalten
- Vollständige Tastaturnavigation
- Möglichkeit, bewegte oder blinkende Inhalte anzuhalten
- Sauberer HTML-Code ohne Fehler
Designanforderungen:
- Farben dürfen nicht die einzige Information vermitteln
- Farbkontraste müssen den Mindestanforderungen entsprechen
- Keine Textüberlagerung auf Bildern
- Animationen müssen deaktivierbar sein
- Konsistente Navigation und klare Funktionsbezeichner
Content-Anforderungen:
- Videos und Audios müssen mit Untertiteln sowie Textabschriften versehen werden
- Seiten müssen eine klare Struktur aufweisen
- Alt-Tags für Bilder sind erforderlich
- Jeder Link sollte einen eindeutigen, erklärenden Text haben
Möglichkeiten zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu testen, können Sie beispielsweise Tools wie Google Lighthouse verwenden. Diese Erweiterung prüft verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit und gibt Ihnen eine erste Einschätzung der Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website.
Es gibt auch viele andere Tools, die für unterschiedliche Bedürfnisse hilfreich sein können. Die Wahl des richtigen Tools hängt von Ihren spezifischen Anforderungen ab. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Anforderungen des BFSG ist jedoch unerlässlich. Sie können auch externe Experten hinzuziehen, die Ihre Website im Hinblick auf Barrierefreiheit professionell prüfen und optimieren.
Fazit zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wie bei vielen gesetzlichen Änderungen im Online-Bereich gilt: Keine Panik! Die erforderlichen Anpassungen sind in der Regel weniger komplex, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Mit etwas Zeit und Know-how lassen sich die meisten Anforderungen problemlos umsetzen. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig zu beginnen, um späteren Zeitdruck zu vermeiden.
Letztlich bietet das BFSG eine Chance, Ihre Website für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen. Es ist eine Investition in die Zukunft – für mehr Inklusion und eine barrierefreie digitale Welt.